Einzelauftrag und Zusatzauftrag
Ohne die Erstellung eines Einlieferungsauftrages (EA), der zentrale Daten wie z.B. den Absender, Frankierart, Einlieferungsdatum, Versandplan, usw. enthält, ist der Erhalt von weiteren Teilleistungsrabatten nicht möglich.
Dieser kann in drei Szenarien erstellt werden:
- Der Frankierer fungiert als Einlieferer.
- Der Frankierer arbeitet mit einem Konsolidierer.
- Der Konsolidierer erbringt alle Rabattleistungen.
Der nachfolgende Zusatzauftrag (ZA), schließt den oder die erstellten Einlieferungsaufträge ab, da mit dem Zusatzauftrag alle Informationen zur Rabattgewährung übermittelt werden.
Ein Zusatzauftrag enthält Verweise auf alle Einlieferungsaufträge sowie Sendungsmengen, die für die Erteilung des ID- und Laufzeitrabattes benötigt werden. Ein Zusatzauftrag kann mehrere Einzelaufträge, oder auch nur Teilmengen der Einzelaufträge erhalten.
Für die Erstellung eines Zusatzauftrages bestehen ebenfalls drei Szenarien:
- Der Frankierer erstellt den EA und den ZA.
- Der Frankierer erstellt den EA, der Konsolidierer erstellt den ZA.
- Der Konsolidierer erstellt sowohl den EA als auch den ZA.
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